Nach § 316 HGB besteht für Unternehmen mit bestimmten Größenvoraussetzungen die Pflicht, den Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. KLÜBER REVISION & BERATUNG führt sowohl gesetzliche als auch freiwillige Abschlussprüfungen durch.
Ich biete Ihnen eine effiziente, risikoorientierte Prüfungsplanung, die sich an Ihren Bedürfnissen orientiert. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung mit Ihnen über den gesamten Prüfungsprozess.
Ich biete Leistungen im Bereich der Internen Revision als Voll- oder Teilauslagerung an. Dabei kann ich auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz bei kleinen, mittleren und großen Instituten zurückgreifen.
Die regulatorischen Anforderungen haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Ich unterstütze meine Mandanten bei der Umsetzung der jeweiligen aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Dies kann projektbezogen auf einzelne Bereiche beschränkt sein oder die Gesamtheit der relevanten Regelungen und Vorschriften umfassen.
In Abgrenzung zu Jahresabschlussprüfungen, die einen vorgegebenen Prüfungsumfang haben, besteht die Möglichkeit für spezielle Themen/ Sachverhalte unabhängige Prüfungen bzw. Untersuchungen vornehmen zu lassen.
Ich biete bei Bedarf Prüfungen bzw. Untersuchungen insb. auf Grundlage der nachfolgenden Standards an:
ISAE 3000: Die Regelungen des ISAE 3000 zielen darauf ab, einen einheitlichen Rahmen für Prüfungsleistungen, die keine Prüfungen oder prüferischen Durchsichten von historischen Finanzinformationen sind, zu gewährleisten.
Sonderprüfungen können sowohl vom Unternehmen selbst (z.B. Vorstand, Aufsichtsrat) beauftragt werden als auch im Auftrag externer Stellen (z.B. BaFin) erfolgen. Ich verfüge in diesem Bereich über sehr umfangreiche Erfahrungen.
Gerne stelle ich Ihnen auch meine Erfahrung und Kompetenz in prüfungsnahen Themengebieten zur Verfügung, u.a.